Komponisten

Musikern und Komponisten bieten wir die Möglichkeit, ihre Werke im Rahmen unseres gemafreien Musik-Repertoires zu veröffentlichen.

Zu diesem Thema hier einige der häufigsten Fragen und Antworten:

Wie funktioniert eine Beteiligung bei den MASTERTRACKS?

Grundsätzlich nehmen wir fertig produzierte Titel unter bestimmten Voraussetzungen in unser Programm auf. Dazu schließen wir mit Musikern oder Komponisten Verträge ab, in denen technische, rechtliche und musikalische Bedingungen, Lieferung und Vergütung geregelt sind.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Bei den Voraussetzungen sind drei Hauptaspekte wichtig:

1. Rechtliche Voraussetzungen

Der Komponist/Musiker muss alleiniger Inhaber aller Rechte an den gelieferten Titeln sein. Die Titel müssen frei von Rechten Dritter, also auch von Rechten der bekannten Verwertungsgesellschaften (Gema, AKM, Suisa etc.) sein. Darüberhinaus dürfen sie nicht im Youtube Content ID program oder ähnlichen Verwertungssystemen vertreten sein.

Wichtig: Da Gema-Mitglieder laut Satzung verpflichtet sind, alle Werke, die wirtschaftlich verwertet werden sollen, bei der Gema zu melden, lehnen wir alle Angebote, die uns von Gema-Mitgliedern gemacht werden, grundsätzlich ab. Dies gilt ausdrücklich auch für Titel, die (angeblich) von der Gema-Bindung freigestellt werden können oder die unter Pseudonymen oder dem Namen von befreundeten Musikern, die nicht der Gema angehören, veröffentlicht werden sollen.

Titel nehmen wir grundsätzlich exklusiv und zeitlich unbegrenzt in unser Programm auf, d.h. von uns vertriebene Titel dürfen zwar weiterhin durch den Komponisten/Musiker anderweitig wirtschaftlich ausgewertet werden, allerdings nicht durch andere Vertreiber von Gema-freier Musik. Dies betrifft auch internationale Firmen, die ähnlich aufgestellt sind. 

2. Musikalische Voraussetzungen

Aufgrund des hohen Qualitätsstandards der MASTERTRACKS erwarten wir eine solide kompositorische Reife der Titel. Mindestvoraussetzung ist eine eindeutige Melodieführung, eine von Arrangement und Instrumentierung her erkennbare Eigenständigkeit. Darüber hinaus erwarten wir, dass die Titel geeignet sind, eine eindeutige Stimmung zu vermitteln. Im weiteren stellen wir durch Prüfung jedes einzelnen Titels fest, ob dieser das musikalische Gesamtbild der MASTERTRACKS bereichert.

3. Technische Voraussetzungen

Die Anlieferung erfolgt in Form hochauflösender Audio-Dateien. Die Titel sollten indestens 2 Minuten lang sein.

Wie sind die Vergütungen geregelt?

Komponisten erhalten eine Beteiligung von 50% an den mit ihren Titeln erwirtschafteten Umsätzen. Die genauen Zahlungsmodalitäten teilen wir auf Anfrage gerne mit.

Ich bin interessiert. Was muss ich tun?

Wenn Sie Interesse haben, schicken Sie uns einfach eine formlose E-Mail mit einem Link zu Ihrer Musik zum Anhören oder Download. Bitte präsentieren Sie uns nur Titel, die Sie uns auch tatsächlich exklusiv anbieten können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

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