Dauerhaft GEMA-frei ohne Risiko

Wir garantieren:

Alle MASTERTRACKS-Titel sind zeitlich unbegrenzt GEMA-frei, unabhängig von einem eventuellen späteren GEMA-Beitritt des Urhebers. 

Fast alle GEMA-freien Anbieter, auch die MASTERTRACKS, bescheinigen die GEMA-Freiheit ihrer Musik mit sog. Freistellungszertifikaten. Oft wird mit "Rechtssicherheit", gelegentlich auch mit einer "Garantie auf zeitlich unbegrenzte GEMA-Freiheit" geworben. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf folgende Umstände hinweisen:

Dauerhaft gemafrei

Tritt ein derzeit GEMA-freier Urheber zu einem späteren Zeitpunkt der GEMA bei, so muss er ab diesem Zeitpunkt alle Werke ohne Ausnahme, also auch solche, die vor dem Beitritt entstanden sind, über die GEMA lizenzieren lassen (siehe §1 Berechtigungsvertrag der GEMA).

Bereits ausgestellte Freistellungszertifikate sind damit i.d.R. juristisch hinfällig! Der Kunde läuft somit Gefahr, dass er ab diesem Zeitpunkt GEMA-Gebühren zahlen muss, wenn er die Musik weiterhin nutzt, und zwar auch für solche Werke, die er vor dem Beitritt erworben hat!

Beim Kauf abgegebene "Garantien", auch solche auf "zeitlich unbegrenzte GEMA-Freiheit", sind ab einem GEMA-Beitritt i.d.R. ebenfalls gegenstandslos, sofern sie nicht, wie bei den MASTERTRACKS, ausdrücklich den Zusatz "unabhängig von einem späteren GEMA-Beitritt des Urhebers" enthalten! Selbst Zusagen, dass der Anbieter für die GEMA-Freiheit haftet (das muss er ohnehin), nutzen dem Kunden wenig. Eine GEMA-Rechnung erhält er trotzdem, und muss dann die Gebühren im Zuge des Schadenersatzes vom Anbieter zurückfordern - mit welchem Erfolg auch immer.

Fehlt eine solche oder ähnliche Erweiterung, handelt es sich wohl nur um ein Versprechen des Urhebers, in Zukunft nicht der GEMA beizutreten. Dies ist aber eine reine Willens- oder Absichtserklärung und bietet dem Kunden keine eindeutige Rechtssicherheit, da es weder dem Kunden noch sonstwie rechtlich möglich ist, dem Urheber zu verbieten, sich später ggfs. entgegen seiner Zusage anders zu entscheiden.

Die Garantie, die Sie bei den MASTERTRACKS erhalten, zur Grundlage, dass die GEMA nicht dazu berechitgt ist die Lizenziserung für Kompositionen zu übernehmen, für die der Komponist vor seinem Beitritt die Lizenzierungsrechte an eine andere Partie exklusiv und unwiderruflich übertragen hat. Genau dies ist durch den Vertrag den Mastertracks mit den Komponisten abschliesst der Fall. Dadurch können wir bereits beim Kauf rechtsverbindlich zusichern, dass der Kunde, selbst im Falle eines späteren Beitritts eines Urhebers zur GEMA, von dieser keinerlei Forderungen zu erwarten hat. 

Fazit: Wenn Sie als Kunde 100-prozentige Sicherheit benötigen, sollten Sie auf eine wie oben beschriebene verbindliche erweiterte Zusicherung achten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, später mit GEMA-Forderungen konfrontiert zu werden, die im ungünstigsten Fall bis zur Existenzvernichtung führen können. 

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

 

Zuletzt angesehen